AGB´s

AGB für die Vermietung der Ferienwohnung "Am Auwald"

1. Geltung der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung "Am Auwald" sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Buchung/Buchungsbestätigung

2.1 Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein, richten Sie bitte per E-Mail an peter.lewandowitz@gmx.de oder rufen uns an.

2.2 Können wir Ihnen die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Angebot sowie die Rechnung samt vorliegender AGB. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des Angebots unter Einbeziehung der AGB zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie z.B. der Zahlung der Anzahlung, des gesamten Mietpreises oder des Reiseantritts erfolgen.

3. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme ist binnen 7 Tagen nach Übersendung des Angebotes auf unser Konto zu überweisen. Andernfalls sehen wir uns an das Angebot nicht mehr gebunden. Die Restzahlung ist bis spätestens bei der Anreise fällig. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine EC-und Kreditkarten bzw. Schecks.

4. Kaution

Mit der Restzahlung ist eine Kaution in Höhe von 200 € zu leisten. Bei Rückgabe der Ferienwohnung im vertragsgemäßen Zustand wird die Kaution innerhalb von 7 Tagen nach Abreise auf das vom Mieter angegebene Konto überwiesen. 

5. An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Der Vermieter ist berechtigt sich vom Mieter vor Überlassung der Ferienwohnung einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) vorzeigen zu lassen. 

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

6. Ferienwohnung

6.1 Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. 

6.2 Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung , wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

6.3 Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Schaden unverzüglich vom Mieter zu bezahlen, dieser kann dann seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. 

7. Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Vermieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser zusätzlich zum Aufpreis eine Reinigungspauschale von bis zu 100,00 € in Rechnung stellen. 

8. Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als  vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt.  Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die Mietzahlung komplett einzubehalten. 

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

9. Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen.  Eine Stornierung hat per E-Mail oder telefonisch zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %
  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
  • vom 29. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %
  • am Tag des Reiseantritts 90 %

Ausgenommen hiervon sind Einzelvereinbarungen, die schriftlich zwischen Vermieter und Mieter getroffen worden sein müssen.

10. Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

11. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen im Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

12. Nutzung des Internetzugangs über WLAN

12.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

12.2 Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort)  dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Reglung dieser Nutzungsvereinbarung  durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

12.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall steht nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen können. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seines Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

12.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter der Ferienwohnung auf diesen Umstand hin.

13. Hausordnung, Allgemeine Rechtet und Pflichten

13.1 Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. 

13.2 Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten.

13.3 Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung bedarf der gesonderten Zustimmung des Vermieters.

13.4 Im Haus und in der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf dem Balkon erlaubt. 

13.5 Die Ein und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o.ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o.ä. verpflichtet.

13.6 Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. 

14. Nebenabreden

Andere als im Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. Gerichtsstand und Rechtswahl

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Northeim zuständig. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Northeim, den 30. Oktober 2025

 

 

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